Beschreibung
Mit der Waffensachkunde nach § 7 WaffG erwerben Sie das Grundlagenwissen und die Berechtigung, im Dienst eine Waffen zu tragen. Sie benötigen die Waffensachkunde, um in besonderen Sicherheitsbereichen arbeiten zu dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Bewachung von Bundeswehrkasernen, die Sicherung von Kernkraftwerken oder Geld- und Werttransporte.
Mit diesem Lehrgang erweitern Sie Ihr Aufgabengebiet in einer Kurzzeitbeschulung - zum Beispiel im Rahmen Ihres jährlichen Bildungsurlaubs
Schulungsinhalte
Abschluss
Voraussetzungen
Schulungsdauer
Lehrgangsgebühren*
* inklusive Prüfungsgebühren, Lernmaterial, Schießstandaufenthalt und Munition
Weitere Informationen & Fördermöglichkeiten